Ab 2026 verpflichtet die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden zu weitreichenden Maßnahmen: Gehaltsbandangaben in Stellenanzeigen, Auskunftspflichten über Vergleichsgehälter und interne Berichte zur Lohnlücke zwischen Männern und Frauen.
Was auf den ersten Blick wie ein bürokratischer Mehraufwand erscheint, ist in Wahrheit ein bedeutender Schritt in Richtung Fairness, Transparenz – und Arbeitgeberattraktivität.
Was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, geschlechtsspezifische Lohnunterschiede innerhalb der EU zu beseitigen. Um das zu erreichen, werden Unternehmen verpflichtet, mehr Offenheit über ihre Entgeltstrukturen zu schaffen.
Die wichtigsten Inhalte im Überblick:
- Pflicht zur Angabe von Gehaltsbandbreiten in Stellenausschreibungen
- Auskunftsrecht für Mitarbeitende über Vergleichsgehälter
- Jährliche oder zweijährliche Berichtspflichten für Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden
- Verpflichtung zur Behebung von Gehaltsunterschieden, sofern diese nicht objektiv begründet sind
Wen betrifft die EU-Richtlinie?
Die Umsetzung gilt ab 2026, zunächst für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Ab 2027 folgen Firmen mit 150+ Mitarbeitenden, und ab 2031 auch solche mit über 100 Mitarbeitenden.
Unabhängig von der Unternehmensgröße lohnt sich jedoch eine frühzeitige Auseinandersetzung, denn Transparenz ist längst zu einem entscheidenden Faktor im Employer Branding geworden.
Was bedeutet das für die Praxis?
Die Richtlinie betrifft nicht nur das Recruiting oder das HR-Controlling. Sie hat Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche der Personalarbeit:
- Bestehende Vergütungsstrukturen müssen analysiert und ggf. neu strukturiert werden
- Recruiting-Prozesse erfordern Anpassungen (z. B. verbindliche Gehaltsangaben)
- Führungskräfte benötigen Sicherheit im Umgang mit Fragen zu Entgeltgerechtigkeit
- Die interne Kommunikation muss auf neue Erwartungen und mögliche Reibungspunkte vorbereitet werden
Unsere Empfehlung: Proaktiv statt reaktiv
Viele Unternehmen neigen dazu, erst dann zu handeln, wenn gesetzliche Fristen oder externe Kontrollen sie dazu zwingen. Bei der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist das riskant - nicht nur wegen möglicher Sanktionen, sondern auch wegen der Wirkung auf Mitarbeitende und Bewerber:innen.
Es lohnt sich, die neuen Vorgaben strategisch anzugehen und frühzeitig eigene Standards zu setzen:
- Analyse & Bewertung bestehender Systeme:
Prüfen Sie Ihre Vergütungsstrukturen, Prozesse und Kommunikationswege auf Transparenz und Fairness. Decken Sie Schwachstellen auf, bevor sie zum Problem werden. - Transparente, faire Gehaltslogiken entwickeln:
Legen Sie klare Gehaltsbänder, Kriterien und Entwicklungsstufen fest. So schaffen Sie Nachvollziehbarkeit für Mitarbeitende und Wettbewerbsvorteile im Recruiting. - HR & Führung auf neue Kommunikation vorbereiten:
Schulen Sie HR-Teams und Führungskräfte für den offenen Umgang mit Gehaltsfragen. Klare, einheitliche Botschaften stärken das Vertrauen intern wie extern.
So wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine Chance, das eigene Vergütungsmodell modern, fair und zukunftsfähig zu gestalten – und sich gleichzeitig als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.
Checkliste: Wie Sie jetzt konkret mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie starten können
Wir haben eine praxisnahe Checkliste erstellt, mit der Sie die wichtigsten Maßnahmen und Fragestellungen strukturiert angehen können:
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Die Themen u. a.:
- Vergütungsanalyse & Bandstruktur
- Reporting-Vorbereitung
- Kommunikation intern & extern
- HR-Prozessanpassung
- Change-Begleitung
So unterstützen wir Sie
Als spezialisierte Personalberatung begleiten wir Unternehmen dabei, die Richtlinie nicht nur umzusetzen, sondern als Hebel für strategische Weiterentwicklung zu nutzen.
Unsere Leistungen:
- Vergütungsanalysen & Entwicklung von Gehaltslogiken
- Workshops für HR & Führungskräfte zur Kommunikation über Gehalt & Transparenz
- Begleitung im Change Management
- Vorbereitung von Reporting, Richtlinien & interner Kommunikation
📞 Sprechen Sie mit uns – unverbindlich und praxisnah.
FAQ zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie
1. Was ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Die Richtlinie ist ein EU-weites Gesetz zur Förderung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen. Ziel ist es, geschlechtsspezifische Entgeltlücken zu verringern, indem Unternehmen verpflichtet werden, mehr Transparenz über Gehälter herzustellen.
2. Ab wann gilt die Richtlinie?
Die Richtlinie wurde im Juni 2023 veröffentlicht und muss bis spätestens 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Berichtspflichten gelten gestaffelt:
- Ab 2026: Unternehmen mit 250+ Mitarbeitenden
- Ab 2027: Unternehmen mit 150+ Mitarbeitenden
- Ab 2031: Unternehmen mit 100+ Mitarbeitenden
3. Welche Unternehmen sind betroffen?
Grundsätzlich alle Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden. Aber auch kleinere Unternehmen müssen sich mit der Richtlinie befassen, da z. B. die Pflicht zur Angabe von Gehaltsbandbreiten in Stellenanzeigen für alle Arbeitgeber gilt - unabhängig von der Unternehmensgröße.
4. Welche konkreten Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
Die wichtigsten Anforderungen:
- Gehaltsbandangaben in Stellenausschreibungen
- Auskunftsrecht für Mitarbeitende über das durchschnittliche Vergleichsgehalt
- Interne Berichte über Lohnunterschiede nach Geschlecht (bei Unternehmen ab 100 MA)
- Verpflichtung zur Abstellung ungerechtfertigter Entgeltunterschiede
5. Müssen wir in jeder Stellenanzeige ein Gehalt angeben?
Ja. Künftig müssen Unternehmen entweder das konkrete Gehalt oder eine Bandbreite angeben, bevor ein Vorstellungsgespräch stattfindet. Das Ziel: mehr Transparenz für Bewerbende und Fairness im Recruiting.
6. Was passiert, wenn wir die Vorgaben nicht einhalten?
Bei Verstößen drohen:
- Rechtliche Konsequenzen (z. B. Klagen einzelner Mitarbeitender)
- Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
- Reputationsschäden, insbesondere im Arbeitsmarkt
Außerdem gilt: Kann ein:e Mitarbeitende:r eine Entgeltbenachteiligung nachweisen, liegt die Beweislast beim Arbeitgeber.
7. Wie können wir uns vorbereiten?
Wichtige erste Schritte sind:
- Analyse der bestehenden Vergütungsstruktur
- Dokumentation von Gehaltsbändern & Kriterien
- Anpassung von Stellenausschreibungen
- Schulung von HR & Führungskräften
- Vorbereitung auf Berichtspflichten & Datenmanagement
Tipp: Nutze unsere kostenlose Checkliste für eine strukturierte Vorbereitung.
8. Bietet ihr auch Unterstützung bei der Umsetzung an?
Ja. Als spezialisierte HR-Beratung unterstützen wir Sie u. a. bei:
- Vergütungsanalysen & Bandstrukturierung
- Workshops & Schulungen für HR & Führungskräfte
- Entwicklung transparenter Vergütungsmodelle
- Begleitung bei Kommunikation & Change Management
- Vorbereitung auf Berichtspflichten & Auskunftsverfahren